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Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln die vertragliche Beziehung (nachfolgend Auftrag genannt) zwischen Mag. Susanne Wieser, MEDIA OFFICE CEE Verlagsrepräsentanzen & Kooperationen (Nachfolgend MediaOffice) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber), bzw. der vom Kunden beauftragten Agentur oder auch einen eventuell beauftragten Vermittler betreffend die Schaltung von Werbemitteln des Kunden auf den von MediaOffice vermarkteten Werbeträgern.

Alle Vereinbarungen zwischen MediaOffice und Auftraggeber erfolgen schriftlich. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen den genannten Parteien gehen den AGB vor.

2. Inhalt

MediaOffice vermarktet internationale Printpublikationen sowie elektronische Medien, (online , TV, Radio) sowie OOH und auf Anfrage gesonderte Marketingkooperationen. Dabei sind die Hauptländer Ungarn, Tschechien und Polen. Für jeden Auftrag gelten zusätzlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Verlagshauses, die auf Anfrage übermittelt werden.

3. Auftrag

Im Auftrag wird der Kunde, das Werbemittel und der Werbeträger (Printpublikation, Onlineportal, TV Sender, etc) genau bezeichnet. Die Agentur des Kunden handelt im Namen des Kunden und ist verpflichtet den Namen des Kunden anzugeben. Im Auftrag ist der genaue Tarif sowie der Zeitpunkt für die Schaltung des Werbemittels festgelegt. Steuern oder sonstige Abgaben werden gesondert angeführt. Allfällige Eigenleistungen oder außerordentliche Aufwendungen von MediaOffice werden zusätzlich in Rechnung gestellt

MediaOffice ist jederzeit berechtigt, Dritte für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten beizuziehen.

Die Tarife sind in der Rechnungswährung angegeben und beruhen auf den jeweils gültigen Wechselkursen. Diese können bei maßgeblicher Abweichung angepasst werden. Dies wird dem Auftraggeber/ der Agentur rechtzeitig mitgeteilt. Der Auftraggeber ist bei erheblicher Abweichung berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Dies muss er schriftlich mitteilen. Jegliche Kosten, die MediaOffice aus der Beendigung erwachsen, insbesondere Stornogebühren, Aufwendungen für die Leistung Dritter sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Diese Kosten hat MediaOffice gegenüber dem Auftraggeber darzulegen. Sollte das Verlagshaus (Medienanbieter) Europreise zur Verfügung stellen, so werden diese bei der Preisberechnung herangezogen. Sollten sich die Verlagstarife während der Kampagnenperiode ändern, so wird der Auftraggeber rechtzeitig darauf hingewiesen. Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag gelten die jeweils gültigen Stornobedingungen des Verlagshauses.

MediaOffice übermittelt den Auftrag an den Auftraggeber, den dieser unterfertigt zurückschickt. Falls die Agentur des Kunden den Auftrag übermittelt, wird dieser von MediaOffice unterfertigt zurückgeschickt. Eine zusätzliche Bestätigung durch das Verlagshaus kann im Einzelfall durch den Auftraggeber verlangt werden.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt im Normalfall nach Abschluss der Werbekampagne. Die Rechnungen werden von MediaOffice in Euro zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer übermittelt. Soweit nicht anders angegeben beträgt die Zahlungsfrist längstens 30 Tage netto ohne Abzug. Im Falle einer erforderlichen Vorauszahlung wird der Auftraggeber dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen. Sollte der Auftraggeber die Vorauszahlung verweigern, so kann MediaOffice entweder vom Vertrag zurücktreten oder Finanzierungsspesen in der Höhe von 1% p.m. von der aushaftenden Summe hinzurechnen, falls der Auftrag nicht storniert wird.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist MediaOffice berechtigt 1% pro Monat an Verzugszinsen, zusätzlich Mahngebühren , Einziehungsspesen, Rechtsanwaltsgebühren zu verrechnen. Ein Zahlungsverzug unterbricht automatisch einen laufenden Auftrag und kann MediaOffice alle die ihm aus der Unterbrechung entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Sollte eine eingeforderte Zahlung eintreffen, so kann MediaOffice die zukünftigen Werbeschaltungen fällig stellen und Vorauszahlung verlangen. Es liegt im Ermessen von Mediaoffice den Auftrag abzubrechen oder fortzuführen.

5. Bereitstellung der Werbemittel

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Werbemittel rechtzeitig und entsprechend den techn. Vorgaben anzuliefern. Die Übermittlung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Sollten Korrekturen erforderlich sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet die Korrekturen schnellst möglichst auf eigene Kosten zu veranlassen und das neue Werbemittel anzuliefern.

Das Verlagshaus (Medienanbieter) ist berechtigt Änderungen am Werbemittel zu verlangen, oder dieses auch abzulehnen, insb. wenn es gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber ist verpflichtet das Werbemittel entsprechend zu korrigieren; sollte er dies unterlassen, so ist er zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet.

6. Vertragsrücktritt, Umbuchungen durch den Kunden

Die vereinbarten/abgeschlossenen Werbeaufträge sind verbindlich, ein Rücktritt durch den Auftraggeber vor Beginn der Kampagne ist nur in Ausnahmefällen möglich. In diesem Falle gelten die Rücktrittsbedingungen des Verlagshauses(Medienanbieter) und MediaOffice wird diese dem Auftraggeber mitteilen. Im Falle eines Rücktritts wird MediaOffice sämtliche Kosten für die bis zum Rücktrittsdatum erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. (z.B. Übersetzungskosten, Produktionskosten für Werbemittel) .

Eine Umbuchung während der Kampagne durch den Auftraggeber ist schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Es gelten die Rücktrittsbedingungen des Verlagshauses (Medienanbieters). Sämtliche Kosten für bereits erbrachte Leistungen sowie für zukünftige Schaltungen, die nicht mehr storniert werden können, sind zu ersetzen.

7. Haftung des Kunden(Auftraggeber)

Der Kunde haftet für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit des für die Werbeeinschaltung übermittelten Textes und der Druckvorlage(einschließlich etwaiger Links und des Inhalt der verlinkten Seiten). Der Kunde stellt MediaOffice gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig von der Haftung frei (einschließlich Rechtsbeistandskosten), die aus der Werbeinschaltung resultieren.

Sollte der Auftraggeber das Werbemittel nicht rechtzeitig, mangelhaft oder nachträglich abgeändert übermittelt haben, so lehnt MediaOffice jegliche Haftung für eine ordnungsgemäße Schaltung ab. Allfällige Zusatzkosten die MediaOffice aus so einem Fall entstehen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Haftung von MediaOffice

MediaOffice haftet für etwaige Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von MediaOffice für Hilfspersonen ist ausgeschlossen, insbesondere auch die Haftung für übernommen Übersetzungsleistungen.

9. Sonstige Bestimmungen

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Wien. Bei Auseinandersetzungen zwischen MediaOffice und einem Auftraggeber gilt das Recht der Republik Österreich. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bestimmungen davon nicht berührt. MediaOffice kann die Bestimmungen jederzeit ändern. Diese werden dann auf www.cee-mediaoffice.com veröffentlicht.

10. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen angewickelt.

Mag.Susanne Wieser | MEDIA OFFICE CEE Verlagsrepräsentanzen | nwww.cee-mediaoffice.com | März 2018